Montag: geschlossen
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
Beizubringende Unterlagen durch die Antragstellerin/den Antragsteller:
1. Antrag auf Bestätigung der Geeignetheit nach § 33c Abs. 3 GewO
- Antragsformular ausfüllen und unterschreiben
2. Persönliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Aufstellerlaubnis
- Ausweisdokument
3. Weitere Unterlagen
- Gewerbeanmeldung des Gewerbetreibenden in dessen Gewerberäumen aufgestellt werden soll
- Lageplan in dem der beabsichtigte Standort der Geldspielgeräte eingezeichnet ist
- Baugenehmigung mit der Nutzungsart